05 Dezember, 2006

Anwälte braucht das Land

Mit dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz kommen gravierende, strukturelle gesellschaftspolitische Änderungen auf die Bürger zu.

So mancher Journalist verkündet dann stolz, dass es endlich den Anwälten an den Kragen geht. Keiner bedenkt dabei die ureigenen Qualitäten der anwaltlichen Beratung, die der Gesellschaft verloren gehen werden.

Nun in Zukunft muss der Bürger vielleicht auf den anwaltlichen Berater verzichten. Ersatz bieten Banken und Versicherungen Finanzdienstleister und sonstige die sogar gratis beraten.

Ist das besser ? Klar ruft das Sparbrötchen.

Aber ist das wirklich so gratis ? Hat der Berater nur das Wohl des Beratenen im Auge oder soll der Ratsuchende in eine bestimmte Richtung beraten werden. Führt die Gratisberatung dazu, dass der Beratene eine Versicherung, Heizdecke oder sonstiges vom Berater kauft, muss man das Wort "Gratis" in Frage stellen.

Fakt ist, das Rechtsdienstleistungsgesetz wird vielen kleinen und mittleren Kanzleien das Genick brechen und die Beratungslandschaft wird sich erheblich verändern. Wer das nur mit Jubeln und Schadenfreude in Gedenken an seinen letzten "teuren" Anwalt quittiert, denkt sicherlich zu kurz...

Ein paar Gedanken dazu bietet mein Vortragsbeitrag zum Redenerwettstreit auf dem Deutschen Anwaltstag 2006 in Köln:

Rechtsdienstleister mit Recht am Markt ?

Dieser Frage müssen wir Anwälte uns stellen. Denn das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz rollt langsam und anscheinend unaufhaltbar auf uns zu.

(Istanalyse)
Aber längst schon sind sie ja unter uns, diese Rechtsdienstleister...
Auf leisen Sohlen schleichen sie sich - häufig sind es Banken, Versicherungen und Steuerberater - in die Rechtsberatung. So ganz nebenbei...

So ganz nebenbei wird beraten -
So ganz nebenbei werden Verträge gestaltet –

Gängig sind Arbeits- und Mietverträge,
Tollkühn geht es weiter vom Gesellschaftsvertrag, über den Ehevertrag bis hin zum Testament.
Diese Rechtsdienstleister machen so etwas schon seit vielen Jahren – aber unter der Hand, denn so etwas war bislang noch illegal und verstieß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Fremde Rechtsangelegenheiten durften geschäftsmäßig nur von Rechtsanwälten besorgt werden oder von solchen Personen, denen eine behördliche Erlaubnis erteilt worden war.

Mit dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz drängt nun ganz neue legale Konkurrenz auf den Rechtsberatungsmarkt. Das heißt was vorher still und leise geschah kann jetzt ganz offiziell angeboten werden.

So eröffnet das geplante Rechtsdienstleistungsgesetz ungeahnte Möglichkeiten und neue Märkte. Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen können als legale Rechtsdienstleister dann das was, sie ohnehin schon die ganze Zeit getan haben, nämlich rechtlich beraten, nun werbewirksam z.B. als kostenlosen Zusatzbonus anbieten.

Hurra ! Statt den unkalkulierbaren Kosten beim Anwalt – endlich die günstige Alternative: einfache kostenlose Nebenbeiberatung bei der Bank.

Kostenlos, das fragt sich, wenn nebenbei teuere Versicherungsprodukte in die komplette Estate-Planung einbezogen werden.
Dass die Qualität vielleicht nicht stimmt oder die Versprechungen so nicht eingehalten werden, zeigt sich dann vielleicht erst Jahre später.

Wird es dann noch Anwälte geben ? Werden die Anwälte diesen Verdrängungswettbewerb überhaupt überleben ?

Auch wenn die Mehrzahl der juristischen Stimmen von der Erforderlichkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie seiner Verfassungsmäßigkeit ausgeht - scheint die Fällung unseres Rechtsberatungsmonopols, nach dem letzten Entwurf des Bundesministeriums der Justiz unter Verweis auf den nationalsozialistischen Ursprung und der möglichen Kollision mit höherrangigem deutschen und europäischem Recht beschlossene Sache.
Was nun ?
Wenn wir uns auf die Grundwerte des Rechtsanwaltes besinnen, insbesondere die Unabhängigkeit – ist es dann nicht gesellschaftspolitisch bedenklich – ja sogar fatal - die Beratung des Bürgers Institutionen zu überlassen, die nicht unabhängig sind, sondern ganz andere Ziele verfolgen.

Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege und muss unabhängig die Interessen seines Mandanten vertreten.
Noch am 13.10.2003 hat der BGH beschlossen, dass einem Anwalt der gleichzeitig GF einer Immobilien GmbH war die Zulassung wirksam entzogen wurde, weil man hier einenInteressenkonflikt gesehen hat.Die Unabhängigkeit und die Integrität des Anwaltes sowie dessen maßgebliche Orientierung am Recht und an objektiven Interessen seiner Mandanten sollen durch die erwerbswirtschaftliche Prägung eines Zweitberufes nicht gefährdet werden (BVerfG NJW 2002, 503).Und jetzt sollen Autowerkstätten, Versicherungen und Banken die Mandantenberaten...

(Lenin meldet sich)
Beseelt von den Schriften des Trierer Kollegen Karl Marx erhebt sich Lenin unter den Trümmern des Sozialismus aus seinem Grab und ruft uns zu:
“ Ihr Anwälte steht geschlossen auf gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ! Lasst nicht zu , dass das „Kapital“ den Arbeiter den Bürger berät ! Ihr seid der einzige Ausweg aus der geistigen Sklaverei !“

Lenin wusste schon 1913, dass das Kapital den Bürger unterdrückt, die Kleinbesitzer ruiniert und eine Armee von arbeitslosen Anwälten erzeugt.

Bei soviel demagogischer Politpropaganda verfallen wir kurz ins Grübeln und kommen zu dem Schluss, dass es so schlimm schon nicht kommen wird.
Außerdem sind wir Juristen, wir haben es seit jeher gelernt uns nicht gegen Gesetze zu stellen, sondern die neuen Gesetze anzuwenden und uns damit zu arrangieren und immerhin haben wir die Zeichen der Zeit erkannt und werben schon jetzt mit dem Motto:
Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser
- und damit ist es auch schon wirklich genug und wir entlassen Lenin den alten Miesepeter.

(Blick in die ferne Zukunft)
Wer im Blick auf die Zukunft lebt, ist automatisch mit der Frage nach den Folgen verbunden.
Den Lateinern war ein Sprichwort geläufig, das sich noch heute am Leipziger alten Rathaus befindet:
"Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem"
(was immer du tust, tue es weise und bedenke die Folgen),

Um uns nun zu überzeugen, dass es so schlimm nicht kommen wird, wagen wir daher einen Blick in die Kristallkugel. Wie sieht die Rechtsberatung im Jahre 2015 aus ?


Der Nebel in der Kugel hebt sich:

Im Jahre 2015 ist die Rechtsberatung revolutioniert, die Frisöre beraten schwerpunktmäßig zum Familienrecht, die Rechtshostess begleitet den Mandanten bei den täglichen Geschäften und für diejenigen bei denen es schnell gehen soll gibt’s "Check and Drive" das Drive In für die Rechtsberatung.
Die Zahl der Rechtsanwälte hat drastisch abgenommen. Die verbliebenen haben sich nach viel Fortbildung in einer Art Sekte gefunden die „Zeugen Justitias“, um schließlich von der Kommission der freien Rechtsberater verboten zu werden, weil die Rechtsanwälte in Drückerkolonnen die Bürger an der Haustür belästigen mit: "Dürfen wir mit Ihnen über das Bürgerliche Gesetzbuch reden?".
Oh Schreck ! Dieser kleine Ausblick in eine uferlose Zukunft gibt uns Recht – wir müssen uns Sorgen machen !

(Der Anwalt – Geliebter Feind - Enemy Mine?)
Aber wie kommt es, dass dieser Umschwung so leicht vonstatten geht ? Vermisst uns denn niemand ? Die Rückkehr ins Mittelalter wäre offensichtlicher, wenn es um medizinische Versorgung ginge. Völlig undenkbar im Gesundheitswesen den Markt für neue Dienstleister zu öffnen, beispielsweise Zusatzservice Zahnbehandlung in der Autowerkstatt oder günstige Blinddarmoperationen und Knochenbruchbehandlung in der Metzgerei.
Warum aber wird so leicht auf den unabhängigen hochqualifizierten Rechtsberater verzichtet ? Hat es vielleicht etwas mit unserem stetig sinkenden Ansehen in der Bevölkerung zu tun ?
Die neuste Studie des Allensbacher Institutes zum Berufsprestige belegt es. Besonders dramatisch fällt in der Studie auf, dass wir vom Ansehen in der Bevölkerung her noch hinter den Lehrern liegen.

Ein schlechter Ruf, fehlende Transparenz bei den Kosten, großes Misstrauen des Bürgers gegen den „Winkeladvokaten“ ? Ist das so ? Haben wir es verpasst unseren Berufsstand und die Vorteile die er für den Bürger bietet transparent darzustellen ?

Was macht uns denn eigentlich aus ?

(Qualität anwaltlicher Tätigkeit)
Unsere Grundwerte sind in §§1-3 BRAO formuliert:
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer streicht die wesentlichen Vorteile der anwaltlichen Beratung heraus:
· Unabhängigkeit
· Verschwiegenheit
· Loyalität

Der Anwalt ist als Verteidiger des unabhängigen Zugangs zum Recht – als Grundpfeiler der Demokratie nicht hinwegzudenken.
Mit diesen anwaltlichen Grundwerten hebt sich der Anwalt deutlich von der nicht anwaltlichen Konkurrenz ab.

(Auf der Reise mit dem Zeitgeist)
Aber schwimmen wir damit nicht sogar gegen den Zeitgeist ?
Unsere Gesellschaft lässt sich ganz treffend mit dem Zitat des römischen Komödiendichters Plautus beschreiben:
Homo homini lupus
Der Mensch ist des Menschen Wolf.
Da wird betrogen, getrickst, gemauschelt und gelogen was das Zeug hält. Da wird der Geiz geil, das Regelbrechen cool und der Egoismus sportiv. Bewundert wird der Geldadel, der dekadente Luxus – die Frage woher das Geld kommt – auf wessen Kosten Gewinne gemacht wurden – Betrug, Drogen, Übervorteilung – interessiert nicht . Kein schlechtes Gewissen, weil man doch nur tut, was alle tun ! Immer den eigenen Vorteil im Auge, lautete das Motto:
„ich, ich, ich“
„Der Zweck heiligt die Mittel“
„Der Ehrliche ist der Dumme."
„Redlichkeit währt am längsten, aber Mogeln geht schneller."

Feste Grundsätze und Werte scheinen sich aufzulösen.

Was können wir tun, um zu verhindern, dass der Gesamtpegel unserer ethischen Grundausstattung immer weiter sinkt und wir eines Morgens in einer totalen Wolfsgesellschaft aufwachen?

(Vorschlag)
Hierzu müssen wir uns ganz konkret auf unsere Werte als Anwalt besinnen um diese dann klar nach außen transportieren und kommunizieren.

Es geht nicht nur darum die Qualität der anwaltlichen Beratung heraus zu streichen
Es geht nicht nur darum die Angemessenheit zwischen Preis und Leistung zu zeigen
Es geht auch darum zu zeigen, was der Beratung der Rechtsdienstleister fehlt.

Die Möglichkeit für jeden Bürger zu dieser differenzierteren Betrachtung müssen wir schaffen.

(Berufsethik und Berufsethos)
Die Tätigkeit des Anwaltes ist kein "Job", keine flüchtige, oberflächliche und jederzeit austauschbare Leistung.
Der Rat so nebenbei durch den Finanzdienstleister verlangt keine festen Bindungen, weder zwischen Personen noch an die Sache selbst.
Mit wahrer Rechtsberatung, dem Selbstverständnis und dem Berufsethos eines Anwaltes hat all das nur noch sehr wenig gemein.
Denn ein richtiger Beruf ist doch eine ganze Menge mehr. Die Liebe zum Beruf, die gibt es in der Anwaltschaft noch, ja sie ist eigentlich selbstverständlich. Beruf ist hier immer auch ein wenig Berufung und damit eine enge Bindung zu dem, was man tut. Das Erlernen eines Berufes und seine Ausübung hat sehr viel mit Werteerfahrung zu tun. Gerade der Beruf des Rechtsanwaltes fällt einem nicht in den Schoß, sondern man muss ihn von der Pike auf erlernen. Dazu gehören neben zwei juristischen Staatsexamen, großer Wissens- und Erfahrungsschatz, Unermüdliches Streben nach Qualität, Disziplin, Standfestigkeit, das Ertragen von Frustration, die Fähigkeit zur Selbstmotivation, Flexibilität, Fortbildungswille und vieles, vieles mehr. Erreichen kann man all dies nur mit einer gehörigen Portion Berufsethos!
Rechtsdienstleistung reicht dafür nicht aus.

Wir sind mutig, innovativ und treten engagiert für unsere Mandanten ein – dies deutlich machen und so das gesamte Marktumfeld verändern ist unsere Aufgabe.

Wer etwas kann, hat eine solide Grundlage für Vertrauen in die eigene Stärke. Aus der Sicht der neuen Rechtsdienstleister eine ganz gefährliche Sache: das Vertrauen der Rechtsanwälte in die eigene Stärke, Stolz auf das eigene Können, Selbstbewusstsein und Kraft für die Positionierung am Markt und die Fähigkeit, die kompliziertesten Probleme der Mandanten hervorragend zu lösen.

Gemeinsam müssen wir uns finden und gegenüber unsittlichen Geschäftspraktiken und abhängiger Nebenbeiberatung entschlossen „Nein“ sagen. Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen steht ganz in der Tradition der anwaltlichen Selbstverwaltung und Organisationen. Auf Dauer ist man alleine nichts, aber gemeinsam, in der Berufsgemeinschaft, kann man viel erreichen.

Auch das ist Teil des Berufethos der Anwaltschaft.

Moral und Ethik haben für uns Anwälte gerade im Angesicht des neuen RDG strategische Bedeutung. Da die sittlichen und moralischen Grundsätze auch subjektiven Einordnungen unterliegen, und nicht jeder Anwalt alle moralischen Grundsätze für sein berufliches Handeln mit seinen Berufsgenossen teilt, muss sich jetzt jeder von uns die Frage stellen:
„Was bedeutet für mich persönlich Berufsethos des Anwaltes ?“

(Schlusswort)
Auch hier und heute wird die uralte Frage, wie man denn vom Sein zum Sollen kommt, nicht allgemeinverbindlich geklärt werden können. Es war Hans-Magnus Enzensberger, der die drei berühmten Fragen Kants für unsere Gegenwart so beantwortet:
· Was können wir wissen: Nichts genaues !
· Was sollen wir tun: Gelassen bleiben und einigermaßen anständig!
· Was dürfen wir hoffen: Nichts Sicheres !
Jürgen Habermas spricht von der "neuen Unübersichtlichkeit". Sie auszuhalten und in ihr den eigenen Weg in seiner Berufung als Anwalt zu finden, bleibt die Aufgabe jedes einzelnen von uns.
Zum Schluss bleibt eins doch ganz sicher:
Anwälte sind und bleiben mit Recht am Markt !



Eva Kreienberg/Rednerwettstreit DAT 2006/3.Preis

17 April, 2006

Steuern für den Liebling

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird nicht durch die Finanzbehörden, sondern von den Gemeinden erhoben. Die Höhe der Steuer kann jede Gemeinde individuell festlegen. Teilweise sind die aktuellen Hundesteuersatzungen auch im Internet zu finden.

Hundehalter sind zur Anmeldung ihres Tieres bei der Gemeinde verpflichtet. Ausgenommen von der Hundesteuerpflicht ist das Halten von Blindenhunden, Diensthunden, Katastrophenschutzhunden sowie von Hunden für Forst- und Jagdzwecke sowie Hütehunde.

Vorbildlich sind die Städte und Gemeinden die zusätzliche Steuererlasse für Tierheim-Hunde zulassen. So auch die Stadt Kaiserslautern die auf Initiative des Tierheimes Kaiserslautern in ihrer Hundesteuersatzung vom 23.10.2001 folgende Steuerbefreiung aufnahm:

„Hunden, die nachweislich durch den Hundehalter selbst aus dem Tierheim des
Tierschutzvereins Kaiserslautern und Umgebung e. V. übernommen worden
sind. Die Steuerbefreiung wird auf zwei Jahre, anknüpfend an den Beginn der
Steuerpflicht nach § 7 befristet und wird in einem Haushalt innerhalb von 10
Jahren nur für einen Hund gewährt.“

Die Aufnahmekapazitäten der meisten Tierheime ist erschöpft. Hier bietet schon eine partielle Steuerbefreiung einen Anreiz einem Tierheim-Hund ein neues Zuhause zu geben und die Tierheime zu entlasten. Im Endeffekt auch ein Bonus für die Gemeinde, die für ausgesetzte Tiere und Fundtiere letztendlich verantwortlich ist.


Rechtsanwältin Eva Kreienberg, Kaiserslautern

16 Februar, 2006

Etwas fast Juristisches

Nachrichten aus einer IT-Musterkanzlei




wenn ich zwischen unzähligen Betreffs meiner abgerufenen E-Mails wie

· “HaHa U have a real small Penis carrycot” von Virginaia Yolanda
· „Hi … want pills ? By Viagra and other meds” von Glen I. Rily

und

· “Havent seen you around” von Inez Davenport

vergeblich die Mail meiner Mandanten suche, verharre ich plötzlich bei der Mail von

Laverne Haas

“Hey, feeling small ...”



Oh ja,

in Anbetracht der Massen von Mails, die mir völlig unbekannte Menschen zusenden, fühle ich mich klein manchmal regelrecht hilflos.

Vor allem, wenn ich dann feststelle, daß ich im Eifer des Gefechtes, die Mail meines Mandanten gelöscht habe,

kapituliere ich vor der Größe der Technik im Bewusstsein, dass wir eine
IT-Musterkanzlei sind.


Eine IT-Musterkanzlei zu sein bringt viele Vorteile...

Früher bekam man Unterlagen, Fotos, Briefe von Mandanten per Post. Die lagen dann einfach so in der Postmappe und man konnte sie einfach so lesen oder einfach so betrachten.

Heute ermöglicht einem die Technik, dass man mit etwas mehr Zeit und Muße an die lapidaren Dinge des Lebens herangehen muss.

Man sollte schon beim Abrufen der Mails etwas mehr Zeit mitbringen. So benötigt der Abruf der 183 neuen Nachrichten schon ein paar Augenblicke, dann die eigentliche Suche nach der Mail des Mandanten ist nicht so schwierig, denn die meisten Mails mit englischem Betreff und englisch klingenden Namen sind Spam - unerwünschte e-Mailwerbung.
Weg mit ... in den Papierkorb. Das weiß auch der automatische Spamfilter.

Schade nur, dass regelmäßig die Mails unserer englischsprachigen Mandanten bei der Grobauswahl durchs Raster fallen und weggefiltert werden.

Irgendwann ist die Mail zwischen dem Unrat von Viagra und Penisverlängerungen gefunden.
Allerdings sind die in der Mandanten-e-Mail angekündigten Anhänge nicht angefügt.

Ein kurzer Anruf von einer halben Stunde bei dem Mandanten verbessert das direkte Anwalt-Mandant-Verhältnis, denn man erfährt jetzt mündlich, was schon in der Mail zu lesen war, nur etwas ausführlicher und gleich verständlich.

Und da sagt noch einer - Technik - verschlechtere den zwischenmenschlichen Kontakt.

Die neue Mail, diesmal mit Anhängen kommt, allerdings dauert der Abruf diesmal etwa 8 Minuten. Unser Mandant hat zahlreiche Fotos in unübersichtlichem Format als Anhang vorgesehen.

Die Fotos auf ein vernünftiges Format zu bringen und zu der Akte zu speichern dauert dann wieder eine ganze Weile.

Aber der Absturz des Rechners und das Wiederhochfahren bringt eine kleine Pause mit sich, in der ich mir einen Kaffee aus der Küche holen kann.

Freiräume durch Technik.

Die Computerabstürze haben auch dazu geführt, dass wir ein besonders gutes Standing bei unserem Finanzamt haben.

Die Buchhaltung wird intern von mir gemacht. Ende 2002 wurde bei uns ein neues Netzwerk installiert, dabei sollten auch die Buchhaltungsdaten auf dem Server gespeichert werden. Schade nur, dass das Buchhaltungsprogramm sich dann weigerte die ganzen gebuchten Daten herauszugeben, bzw. vom Server wieder einzulesen.

Das Programm behauptete wahrheitswidrig, es würde schon ein Nutzer zugreifen und ehe der nicht abgemeldet sei, würde es gar nichts herausgeben. So.

Derart geprellt suchten wir Hilfe bei den Fachleuten...

Die Hotline wusste dazu auch nichts und unser IT-Fachmann erklärte, er könne den Quellcode des Programmes knacken, um dann an die Daten zu kommen, dafür würde er aber etwa ein bis zwei Wochen brauchen und billig würde das auch nicht. Meine Kenntnisse zum Urheberrecht rotierten.

In Anbetracht dieser bedenklichen Sach- und Rechtslage, wurde 2002 dann noch mal neu eingebucht. Sämtliche Fristverlängerungen wurden vom Finanzamt gewährt und das Mitleid aller Beamten und Sachbearbeiter ist mir seit dieser Geschichte gewiss.
Bei jedem Telefonat erinnert sich der Sachbearbeiter an mein Schicksal mit der Buchhaltung für 2002:
„Ach ja, Sie hatten doch so Ärger mit Ihrem Buchhaltungsprogramm - schlimm - Sie Arme - ja ja ich ärgere mich auch oft über die Dinger.“

Die Marktführer modernster Bürotechnik

Seit 2003 haben wir auch den - selbsternannten - Marktführer der Anwaltsprogramme eingekauft.
So ein Anwaltsprogramm ist enorme Arbeitserleichterung im Büroalltag,

wenn man die Daten richtig einpflegt,
wenn man sein Passwort nicht vergisst
wenn man ...

Natürlich gab es am Anfang ein paar Probleme, die wir nun weitgehend im Griff haben.
Allerdings treten die Probleme mit jedem Update wieder auf und es schallt der Ruf durch unsere Kanzlei:

Achtung schnell zwischenspeichern, der Server stürzt gerade ab !

Da kommt Bewegung in die Kanzlei. Die Gedanken zu einem flexiblen Arbeitsplatz werden ad hoc umgesetzt.

Aber auch der Geist wird durch solche Intermezzi geschult:
Spaß machen in dem Zusammenhang Anrufe in der Hotline. Eine echte Herausforderung für Liebhaber von Geduldsspielen:
Nachdem wir mit
„Ja, Ja, wir haben den Rechner schon mal runter und wieder hoch gefahren“
„Ja, Ja, wir haben auch alle Kabel kontrolliert.“
ein erfolgreiches Entreé hatten, kommt die geballte Erleichterung im Hauptteil:
„ja da können wir Ihnen auch nicht helfen, das ist kein Problem des Programms. Sicherlich ein „Bug“ in Microsoft Word.“
oder verkaufsfördernd die Frage:
„wann hatten Sie Ihre letzte Schulung auf unser Programm?“

Manchmal kommt auch mit kritischem Unterton:
„Das ist keine korrekte Fehlermeldung Frau ...- ich weiß gar nicht was ihr Problem ist. So kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.“

Wenn ich eine im Sinne dieses Hotlinemenschen korrekte Fehlermeldung abgeben könnte, wäre ich sicherlich auch in der Lage den Fehler selbst zu beheben.


Da muss man kreativ werden, man entwickelt sich um die Technik herum, denn der Computer hilft bei der Lösung der Probleme, die man ohne Computer nicht hätte.

Das ist das schöne an der IT-Musterkanzlei, man bleibt flexibel.

Wer sagt das Technik unbeweglich und faul macht der irrt:

Gerne kriechen wir auch unter unseren Tischen herum und kontrollieren Kabel.
Das hält zusätzlich fit.


Manchmal, wenn ich dann die Mails der

Laverne Haas

“Hey, feeling small ...”

und der ganzen anderen unbekannten Menschen notgedrungen lese, halte ich inne

und frage mich:

wie war das früher,

als man sich als Anwalt nur der juristischen Tätigkeit gewidmet hat,
als man seine Zeit mit Büchern und Schriftsätze verbrachte,
als man nicht via Mailsystem im Outlook, sondern persönlich miteinander sprach.

Ein fernes „Fräulein Schmidt bitte zum Diktat“ klingt in meinem Ohr.

Die Zeiten in denen Schreibpult und Tintenfass die Anwaltskanzlei bestimmten
Ich meine die spitze Feder des Anwaltes über das Papier kratzen zu hören
und im Schreibzimmer den Anschlag auf einer alten Schreibmaschine.


Ach ja, die Zeit....


Lautes Rauschen aus dem Zimmer nebenan ...

Ich werde aus meinen Überlegungen gerissen:

Es ist wieder Mittwochnachmittag und der Kollege fröhnt seiner Lieblingsbeschäftigung
„Scannen“

und mir wird eins klar:

Technik macht auch Spaß

11 Februar, 2006

your laywer is just a smile away

Rechtsgedicht

Recht gefallen
Recht hoch

Recht bekommen
Recht kriegen

Recht so !

Was hat das Sozialamt mit dem Unterhalt zu tun ?

Erwachsenenunterhalt und Regressansprüche des Sozialamtes
Teil I

Im Hinblick auf einen möglichen Sozialhilferegress gilt, dass Unterhaltsansprüche nach § 91 BSHG automatisch auf die zahlende Sozialbehörde übergehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein entsprechender Unterhaltsanspruch wirklich noch besteht und auch nicht verwirkt ist.

Der Verpflichte muss aber auch leistungsfähig sein. D.h. der Unterhaltsverpflichtete muss über genügend Einkommen und Vermögen verfügen, um den entsprechenden Unterhalt leisten zu können.

Im Fall des Eltermunterhaltes gilt: den Kindern muss auch die Möglichkeit bleiben, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen und den geführten Lebensstandard zu halten. Zumeist wird den Kindern ein ordentlicher Freibetrag zugebilligt in der Größenordnung von 30.000,00 € bis 80.000,00 €. Auch das selbstgenutzte Eigenheim der Kinder, sofern es nicht den üblichen Lebensstandard übersteigt, kann nicht für den Regress herangezogen werden.

Insoweit gibt es aber noch keine einheitlichen Richtlinien, wann die Leistungsfähigkeit des Kindes zu verneinen ist. Auch ist nicht geklärt, inwieweit der Ehepartner des unterhaltsverpflichteten Kindes mit in die Berechnung hereingezogen wird. Der BGH hat in einem Urteil vom 17.12.2003 Az: VII ZR 224/00 eine mittelbare Hinzurechnung des Verdienstes des Schwiegersohnes vorgenommen. Die unterhaltsverpflichtete, nicht berufstätige Ehefrau, musste nachweisen, dass durch Unterhaltszahlungen der eigene Familienunterhalt gefährdet sei. Insoweit hat auch die unterhaltsverpflichtete nicht berufstätige Tochter einen Unterhaltsanspruch gegen den eigenen Ehemann. Neben dem Naturalunterhalt für Kleidung und Wohnung steht ihr auch ein Taschengeld zu. Dieses Taschengeld muss sie unter Umständen für den Unterhalt der bedürftigen Eltern einsetzen.

10 Februar, 2006

Noch mehr Unterhaltsrecht ?

Unterhalt für die Eltern:

Was ist mit den Eltern im Heim, wenn die Rente nicht ausreicht ? Müssen die Kinder bezahlen ?

Es kommt immer öfter vor: So mancher, der gedacht hat, er hätte für das Alter ausreichend vorgesorgt, sieht sich der Situation gegenüber, dass die Rente selbst mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreicht, die Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim zu bestreiten. Befindet sich auch kein verwertbares Vermögen im Eigentum stellt sich die Frage, wer die nicht gedeckten Kosten zu tragen hat.

In diesen Fällen ist das Sozialamt wegen des ungedeckten Bedarfes voll eintrittspflichtig. Sofern allerdings die Eltern im Pflegeheim einen Unterhaltsanspruch gegen die eigenen Kinder haben, kann dieser Unterhaltsanspruch auf das Sozialamt übergeleitet werden. Verwandte in gerader Linie haften vorrangig für den Unterhalt. Die Unterhaltsverpflichtung für die Kinder greift dann ein, wenn die Eltern außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten.

Die Unterhaltspflicht besteht dann, wenn die Eltern ihr komplettes Vermögen zum eigenen Unterhalt eingesetzt haben. Gegenüber den unterhaltsverpflichteten Kindern besteht kein Anspruch auf ein sogenanntes Schonvermögen.

Im Hinblick auf das Schonvermögen ist die Überleitung des Anspruchs auf das Sozialamt zu diskutieren. Das Sozialamt muss dem Bedürftigen ein Schonvermögen in Höhe von 2.301,00 € belassen, bzw. auch Gegenstände, die einen hohen ideellen Wert für den Bedürftigen darstellen. Zum Schonvermögen gehören insbesondere alle Dinge des täglichen Lebens, die nicht als Luxusgegenstände anzusehen sind, sowie persönliche Gegenstände, die für den Verpflichteten einen besonderen ideellen Wert haben ( § 88 BSHG).

Der Unterhaltsanspruch wiederum des Bedürftigen gegenüber den Kindern, gilt nur dann, wenn alles Vermögen, auch das Schonvermögen, aufgebraucht wurde. Eine entsprechende eindeutige Rechtsprechung hierzu fehlt. Logischerweise wäre der Unterhaltsanspruch solange ausgeschlossen, solange noch Schonvermögen vorhanden ist. Eine Überleitung also auf das Sozialamt solange gar nicht möglich rein begrifflich.

(Stand Februar 2006)

Unterhaltsrecht


Unterhalt für volljährige Kinder:

Wie lange kann der volljährige Sohn noch Unterhalt beanspruchen ? Müssen die Eltern ihre volljährige Tochter, die zum zweitenmal die Ausbildung abbricht weiter unterstützen ?
Grundsätzlich gilt:

für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern nach dem 18. Geburtstag der Kinder.

1. Solange Kinder noch in der Ausbildung stehen und sich zielstrebig weiterbilden müssen die Eltern zahlen.
2. Kinder, die nach Abschluss der Berufsausbildung bedürftig sind, müssen sich selbst helfen.


Soweit ein Kind bereits eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Zweitausbildung. Dies kann nur dann anders sein, wenn die verschiedenen Ausbildungen in einem Zusammenhang stehen. Beispielsweise nach einer Ausbildung zum Bauzeichner wird ein Architekturstudium aufgenommen. Oder aber ein Ausbildungsweg über Realschule, Lehre, Fachoberschule und Fachhochschule. In diesen Fällen wäre eine Unterhaltspflicht zu bejahen. Zwei Ausbildungsgänge hintereinander nach abgebrochenem oder gescheiterten ersten Ausbildungsgang brauchen die Eltern nur zu finanzieren, wenn das Kind gegen seinen Willen in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht entsprechenden Beruf gedrängt worden ist, oder wenn die Erstausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht, oder ein Berufswechsel aus Gewissensgründen oder gesundheitlichen Gründen notwendig wird. Die weitestgehende Entscheidung in diesem Bereich stammt vom Oberlandesgericht Hamm, dass im Fall einer abgebrochenen Erstausbildung lediglich ein leichtes Versagen der Tochter bejahte und den Anspruch auf Unterhalt für die Zweitausbildung bestehen liess. Soweit die Tochter die zweite Ausbildung wiederum abbricht, ist keine Unterhaltspflicht mehr gegeben. Dies auch nicht nach der weitgehenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm.

Soweit ein volljähriges Kind aber krankheitsbedingt erwerbsunfähig wird, sind die Eltern wieder unterhaltspflichtig. Hier könnte sich aus einer Erkrankung der Tochter etwa eine Unterhaltspflicht herleiten.

Im Hinblick auf einen möglichen Sozialhilferegress gilt, dass Unterhaltsansprüche nach § 91 BSHG automatisch auf die zahlende Sozialbehörde übergehen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein entsprechender Unterhaltsanspruch wirklich noch besteht und auch nicht verwirkt ist.

(Stand Februar 2006)

09 Februar, 2006

Die Klassiker, sozusagen der Palandt der Poesie (audioblog.com) ...

Recht haben und rechts abbiegen

Das ist der Anfang einer grossartigen rechtsgeschichte für auf die Ohren